Kreditkarte sperren
Der Alptraum eines jeden Kreditkartenbesitzers – die Karte wurde verloren oder sogar gestohlen. Jetzt ist ein kühler Kopf und schnelles Handeln gefragt, um weitere Schäden zu vermeiden.
Sobald das Fehlen der Kreditkarte bemerkt wird, sollte die zuständige Kreditkartengesellschaft darüber informiert werden und das Sperren der Kreditkarte veranlasst werden – gerade im Falle oder bei der Vermutung eines Diebstahles am besten noch vor der Anzeige bei der Polizei, um Betrügern keine Chance zum Missbrauch der Karte zu geben. Durch die Sperrung wird die Karte unbrauchbar, kann ab dem Zeitpunkt der Sperrung also nicht mehr missbraucht werden. Daher ist es wichtig, wirklich schnell zu handeln!
Hier die Sperr – Nummern der gängigsten Kreditkartengesellschaften im Überblick:
Mastercard: 0800 – 81 91 040
Visa Deutschland: 0800 – 81 18 440
American Express: 069 – 97 97 1000
Barclaycard: 040 – 89 09 98 77
Diners Club: 0180 – 50 70 704
Lässt man aus dem Ausland seine Kreditkarte sperren, gibt es folgende Nummern:
Mastercard: +1 – 636 7227 111
Diners Club: +1 – 303 799 1504
Visa Deutschland: +1 – (0) 410 581 9994
Daneben gibt es noch eine Notfall-Sperrhotline, über die man unabhängig von der Kreditkartengesellschaft jede Kreditkarte sperren lassen kann – die 116 116. Auch aus dem Ausland kann man hier das Sperren der Kreditkarte veranlassen, dafür benötigt man nur die deutsche Vorwahl 0049.
Die Sperrnummer seiner Kreditkartengesellschaft und die Notfallhotline sollten unbedingt notiert oder ins Mobiltelefon eingespeichert werden, damit man im Ernstfall möglichst problemlos und schnell die Kreditkarte sperren kann.
Hat man die Kreditkarte sperren lassen, erlischt ab diesem Zeitpunkt die Haftung des Kreditkarteninhabers; für nachfolgende Schäden muss die Kreditkartengesellschaft haften. Vor Sperrung haftet die Gesellschaft nur für Missbrauch, wenn ein grob fahrlässiges Verhalten von Seiten des Besitzers ausgeschlossen werden kann. Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel dann vor, wenn Kreditkarte und eine Notiz mit der Geheimzahl in der gleichen Tasche oder im gleichen Portemonnaie aufbewahrt werden oder die Geheimzahl gar auf der Karte selbst notiert wurde.
Als Beweis für fahrlässiges Verhalten genügt es, wenn kurz nach der Diebstahls- oder Verlustanzeige mit der Karte unter Verwendung der richtigen PIN Zahlungen betätigt oder Geld abgehoben wird.